Beitragsordnung des Vereins
„Freunde der Gartenschau Kaiserslautern“e.V.
Gemeinnützigkeit
Der Verein “Freunde der Gartenschau Kaiserslautern e.V. ” ist laut Bescheinigung des Finanzamtes Kaiserslautern vom 06.05.2008 (Aktenzeichen 19/672/0048/1 – II/4) als gemeinnützig anerkannt und berechtigt Spendenquittungen auszustellen.
Spenden, Beiträge und andere Zuwendungen sind steuerlich im Rahmen des § 10 b EStG bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte abzugsfähig.
Spendenkonten:
Nr. 511 808 bei der Kreissparkasse Kaiserslautern, BLZ 540 502 20.
Nr. 517 987 bei der Stadtsparkasse Kaiserslautern, BLZ 540 501 10
Es werden folgende Jahresbeiträge erhoben:
Erwachsene Einzelmitglieder 24,- €
Kinder, Jugendliche, Studenten, ALG II-Empfänger 12,- €
(Ehe) Paare 36,- €
(Ehe)Paare mit minderjährigen Kindern 36,- €
Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern 24,- €
Juristische Personen 100,- €
Der Jahresbeitrag ist fällig zum 01. Februar eines jeden Jahres.
Der Beitrag wird durch Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung) eingezogen.
Bei Eintritt in den Verein während des Jahres wird ein anteiliger Jahresbeitrag sofort fällig.
Die vorstehende Beitragssatzung wurde in der Gründungsversammlung am 07.12.2007 beschlossen und in der Mitgliederversammlungh am 02.03.2012 geändert.
Diese Beitragsordnung können Sie auch als Pdf-Datei
herunterladen!
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Diesen Mitgliedsantrag können Sie auch als
Mitgliedsantrag herunterladen! und
+ ausfüllen und dann mit Ihrer Unterschrift versehen an uns faxen 0631-3710491 oder per Post an den Vorstand schicken. Adresse siehe unter Kontakte



















