Beitragsordnung und Beitrittserklärung

Beitragsordnung des Vereins

„Freunde der Gartenschau Kaiserslautern“e.V.

Gemeinnützigkeit

 

Der Verein “Freunde der Gartenschau Kaiserslautern e.V. ” ist laut Bescheinigung des Finanzamtes Kaiserslautern vom 06.05.2008 (Aktenzeichen 19/672/0048/1 – II/4) als gemeinnützig anerkannt und berechtigt Spendenquittungen auszustellen.

Spenden, Beiträge und andere Zuwendungen sind steuerlich im Rahmen des § 10 b EStG bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte abzugsfähig.

 

Spendenkonten:

Nr. 511 808 bei der Kreissparkasse Kaiserslautern, BLZ 540 502 20.

Nr. 517 987 bei der Stadtsparkasse Kaiserslautern, BLZ 540 501 10

 

 

Es werden folgende Jahresbeiträge erhoben:

 

Erwachsene Einzelmitglieder 24,- €

 

Kinder, Jugendliche, Studenten, ALG II-Empfänger 12,- €

 

Familien mit minderjährigen Kindern 48,- €

 

Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern 24,- €

 

Juristische Personen 100,- €

 

 

Der Jahresbeitrag ist fällig zum 01. Februar eines jeden Jahres.

Der Beitrag wird durch Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung) eingezogen.

Bei Eintritt in den Verein während des Jahres wird ein anteiliger Jahresbeitrag sofort fällig.

 

Die vorstehende Beitragssatzung wurde in der Gründungsversammlung am 07.12.2007 beschlossen.

 

Diese Beitragsordnung können Sie auch als Pdf-Datei herunterladen!

++++++++++++++++++++++++++++

Diesen Antrag können Sie hier sofort online ausfüllen und absenden indem Sie auf den unteren Senden-Button klicken!

Sie erhalten umgehend über den Eingang einen Bescheid

„Freunde der Gartenschau Kaiserslautern“

Verein zur Erhaltung und Förderung der Gartenschau Kaiserslautern

Beitrittserklärung


Hiermit erkläre/n ich/wir meinen/unseren Beitritt zum

Verein „Freunde der Gartenschau Kaiserslautern e.V.”

(nichtzutreffende Angaben bitte jeweils streichen).

 

Der jährliche Mitgliedsbeitrag in Höhe von

 

soll gemäß Beitragsordnung per Lastschrift von meinem/unserem unten genannten Konto eingezogen werden (gemäß Beitragsordnung wird der Mitgliedsbeitrag zum 01. Februar eines Jahres fällig, bei Beitritt zum Verein während des Jahres wird ein anteiliger Jahresbeitrag sofort fällig – beim Beitritt im Dezember wird erst für das kommende Jahr ein Beitrag erhoben).

 


…………€

einmalig



.


.

Ich/Wir erkläre/n mich/uns damit einverstanden, dass auch dieser Betrag durch Lastschrift von meinem/unserem unten genannten Konto eingezogen wird.

 




 









 

Bei Familienmitgliedschaften:

Namen der weiteren Familienmitglieder (bitte Alter der Kinder angeben)

 

Diesen Mitgliedsantrag können Sie auch als Pdf-icon Mitgliedsantrag herunterladen! und + ausfüllen und dann mit Ihrer Unterschrift versehen an uns faxen 0631-3710491 oder per Post an den Vorstand schicken. Adresse siehe unter Kontakte

Hinterlasse eine Antwort